Solche Überzüge können hilfreich bis zum Ersatz der zerstörten Gelenkwellenschutzeinrichtung sein. Aber das Anbringen eines solchen Überzuges sollte nicht als Ersatz für die beschädigte Schutzeinrichtung angesehen werden. Das Produkt kann als Arbeitsmittel betrachtet werden, unterliegt aber nicht der Maschinenrichtlinie.