Müssen von Hand gehaltene/betätigte Zangen, die zum Transportieren von Lasten benutzt werden, die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen?

Nein; auch wenn das Transportieren und Manipulieren Hebevorgänge enthält, sollten, der gängigen Praxis folgend, Handzangen nicht der Maschinenrichtlinie zugeordnet werden.

Die Richtlinie 2006/42/EG schließt Maschinen, bzw. bewegliche Vorrichtungen zum Heben von Lasten, deren einzige Kraftquelle die unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft ist, in den Anwendungsbereich ein. Zu entscheiden ist, ob handgeführte Zangen verwendet werden, um Lasten zu heben, wie dies z. B. bei Wagenhebern der Fall ist.

Handzangen, z. B. zum Transportieren von Schmiedestücken oder Gleisen, dienen dem Manipulieren bzw. dem Transport und nicht vordergründig Hebevorgängen.

Eine handgeführte Zange ist auch kein Lastaufnahmemittel. Lastaufnahmemittel sind nach der Richtlinie 2006/42/EG Bauteile oder Ausrüstungen, die zwischen der Last und der Maschine (Hebezeug) angebracht werden, um die Last zu ergreifen. Lastaufnahmemittel dienen also dazu, mit einem Hebezeug verwendet zu werden und nicht dazu, mit der Hand gehoben zu werden.

Mehr zu Maschinen‐ und Betriebssicherheit