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Chemikalienrecht

Bundesstelle für Chemikalien

Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) ist ein Fachbereich der BAuA, der für die Durchführung von gesetzlichen Regelungen im Chemikalienrecht zuständig ist. Erfahren Sie hier, was die BfC zum Schutz von Menschen und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien unternimmt.

Betonwand mit Gefahrenpiktogrammen © Uwe Völkner, Fotoagentur FOX

Die Aufgaben der BfC im Überblick:

  • Auskunftsstelle für REACH, CLP und Biozide (REACH-CLP-Biozid Helpdesk)
  • Chemikalienbewertung und Risikomanagement im Rahmen von REACH
  • Umsetzung der EU-Verordnung zu Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP)
  • Bewertung von Biozid-Wirkstoffen sowie Zulassung von Biozidprodukten
  • Wirksamkeitsbewertung von Biozidprodukten
  • Meldung von Biozidprodukten in den Übergangsregelungen nach der Biozidrechts-Durchführungsverordnung
  • Mitteilung über auf dem Markt bereit gestellte Biozidprodukte nach der Biozidrechts-Durchführungsverordnung
  • Umsetzung der Verfahren der FCKW-Verordnung, der Export- / Importverordnung (PIC-Verfahren) und der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP)
  • Austausch mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sowie mit zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten,
  • Koordination der weiteren an den Verfahren beteiligten Bundesoberbehörden sowie Informationsaustausch mit den Vollzugsbehörden der Bundesländer.

Publikationen

Schwerpunkte der BfC

Die Aufgabenbereiche der BfC umfassen die Regulierung von Industriechemikalien sowie die Zulassung und Bewertung von Biozidprodukten.

Weitere Aufgaben der BfC

Die Bundesstelle für Chemikalien übernimmt für folgende Verfahren die Berichtspflichten gegenüber der europäischen Kommission:

PIC-Verordnung

PIC steht für Prior Informed Consent. Die Verordnung regelt die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien.

Mehr erfahren : Informationen zur PIC-Verordnung …

POP-Verordnung

Rechtliche Regelungen zu persistenten organischen Schadstoffen

Mehr erfahren : POP-Verordnung - Persistente organische Schadstoffe …

Ozonschichtgefährdende Stoffe

Hinweise zur Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung und Verwendung von ozonschichtgefährdenden Stoffen

Mehr erfahren : Ozonschichtgefährdende Stoffe …

Termine

Publikationen

Praxisrelevante Hintergrundinformationen für mehr Sicherheit bei der Arbeit mit Gefahrstoffen.

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Kontakt

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Friedrich-Henkel-Weg 1-25 44149 Dortmund
Telefon: 0231 9071-2071 Fax: 0231 9071-2070

Weitere Kontaktmöglichkeiten

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Bundesstelle für Chemikalien

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fachbereich 5 "Bundesstelle für Chemikalien" Postfach 17 02 02 44061 Dortmund
Fax: 0231 9071-2679

Weitere Kontaktmöglichkeiten

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