Gruppe 5.7 Chemikalienrecht, Administration

Das Chemikaliengesetz benennt den Fachbereich 5 der BAuA als Bundesstelle für Chemikalien (BfC) und ist damit zuständige Stelle für verschiedene chemikalienrechtliche Verfahren.

Bei diesen Verfahren ergeben sich rechtliche Fragestellungen, zu denen die Fachgruppe 5.7 die BfC berät. Dies umfasst die folgenden Aufgaben:

  • Unterstützung des Fachbereichs 5 (BfC) bei der Umsetzung des europäischen und nationalen Chemikalien- und Biozidrechts sowie weiterer chemikalienrechtlicher Verfahren in Deutschland. Dies umfasst neben der Erarbeitung von Positionen zu juristischen Fragestellungen, z. B. in den verschiedenen Zulassungs- und Beschränkungsverfahren, auch die Ausarbeitung juristischer Stellungnahmen sowie das Führen von Klage- und Widerspruchsverfahren.
  • Betreuung des nationalen Melde- und Mitteilungsverfahrens nach Biozidrechts-Durchführungsverordnung. Diese umfasst neben der Hilfestellung für Unternehmen und Behörden auch die Aufbereitung von Daten für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
  • Beantwortung rechtsbezogener Anfragen durch Verbraucher:innen, Unternehmen und Behörden, insbesondere im Rahmen des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks.
  • Stellung des deutschen Mitglieds im Forum der Europäischen Chemikalienagentur ECHA - welches derzeit auch im Vorsitz tätig ist - und der Biozid-Untergruppe BPRS des Forums für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachgruppe nehmen zudem regelmäßig als nationale Expert:innen an Arbeitsgruppen des Forums teil, in denen sie die nationalen Interessen im Chemikalien- und Biozidvollzug vertreten. Gleichzeitig unterstützen die Forumsvertreter/-innen die nationalen Überwachungsbehörden durch den regelmäßigen Austausch von Informationen zum Vollzug chemikalienrechtlicher Regelungen der REACH-, CLP-, PIC-, POP- und Biozid-Verordnungen.
  • Mitarbeit in weiteren nationalen und EU-weiten Netzwerken zum Vollzug chemikalienrechtlicher Regelungen, wie dem Europäischen Netzwerk für Produktkonformität (EUPCN) und dem Deutschen Marktüberwachungsforum (DMÜF).
  • Mitwirkung in länderübergreifenden Arbeitsgruppen wie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit sowie deren Untergruppen.
  • Übernahme der Aufgaben als zuständige nationale Behörde (DNA) bei der Umsetzung des PIC-Verfahrens nach dem Rotterdamer Übereinkommen, das sich mit der Ausfuhr von gefährlichen Chemikalien befasst.
  • Unterstützung des BMUV bei der Durchführung weiterer europäischer Regelungen im Bereich des Chemikalienrechts. Dies umfasst beispielsweise die Verordnung zu persistenten organischen Schadstoffen (POP-Verordnung) sowie die Regelungen zu FCKW und Treibhausgasen.
  • Daneben stellt die Fachgruppe auch die Registratur aller Verfahren der BfC und ist für die Kostenerhebung zuständig.

 

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Kontakt

RD Matti Sander

Gruppenleiter
Gruppe 5.7 "Chemikalienrecht, Administration"

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