Gruppe 4.I.1 Gefahrstoffe im Arbeitsschutz, Koordinierung CLP

Arbeitsschwerpunkte der Fachgruppe 4.I.1 "Gefahrstoffe im Arbeitsschutz, Koordinierung CLP" sind:

  • Fortentwicklung und Beratung von Fragen in der nationalen und europäischen Rechts-und Regelsetzung zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Rechtsbereich Arbeitsschutzregelungen)
  • Koordinierung CLP und UN GHS, Politikberatung, Weiterentwicklung des UN GHS und damit der CLP-Verordnung
  • Förderung des Einsatzes von Stoffen, Gemischen, chemischen Produkten, inkl. Materialien, und Verfahren mit geringem Gesundheitsrisiko durch Förderung der Substitution, das Webportal SUBSPORTplus und durch die Mitgestaltung und -entwicklung von Anforderungen an anwendungssichere Stoffe, chemische Produkte oder Verfahren für eine nachhaltige Entwicklung in der Chemie (Schwerpunkt Arbeitsschutz)
  • Beiträge zur nationalen, europäischen und internationalen Harmonisierung von Arbeitsschutzstandards für ein gemeinsames hohes Arbeitsschutzniveau
  • Entwicklung, Bearbeitung und Beratung zu Themen der Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Weiterentwicklung und Transfer des Einfachen Maßnahmenkonzeptes Gefahrstoffe (EMKG)
  • Mitarbeit in OECD-Gremien und europäischen Projekten zur systematischen Entwicklung von harmonisierten Testmethoden für die Chemikalien- und Arbeitsschutzregulation
  • Organisation der Verleihung des deutschen Gefahrstoffschutzpreises

Die Geschäftsführung des Ausschusses für Gefahrstoffe ist in der Gruppe 4.I.1 angesiedelt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die fachliche Mitwirkung in den Gremien des Ausschusses für Gefahrstoffe, insbesondere bei grundlegenden Technischen Regeln, und Konzepten wie zum Beispiel Arbeitsschutz und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen.

Beim Thema Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen (CLP) wirkt die Gruppe 4.I.1 in den Gremien zur Weiterentwicklung der Vorschriften zu Gefahrenklassen und Gefahrstoffinformationen mit. Die Koordinierung von CLP und des UN Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung der Vereinten Nationen (UN GHS) beinhaltet auch die Mitarbeit und Leitung der deutschen Delegation beim UN GHS Sub-Committee of Experts. Das UN GHS wird in der EU mit der CLP-Verordnung basierend auf dem Building-Block-Principle umgesetzt.

Weitere Informationen

Kontakt

WissR'in Dr. Michaela Clever

Gruppenleiterin
Gruppe 4.I.1 "Gefahrstoffe im Arbeitsschutz, Koordinierung CLP"

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