Gruppe 2.1 Grundsatzfragen der Produktsicherheit

Eine entscheidende Voraussetzung für unsere Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und im Heim- und Freizeitbereich ist das Angebot durchdachter, ausgereifter und geprüfter technischer Geräte (hier vereinfachend "Produkte" genannt), die möglichst schon aus sich selbst heraus sicher und benutzerfreundlich sind.

In Deutschland wird dieses Ziel vor allem durch die Umsetzung der verschiedenen europäischen Richtlinien und Verordnungen für technische Produkte in das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und seine nachgeordneten Spezialverordnungen und Durchführungsgesetze (z. B. zu Maschinen, elektrischen Geräten, Spielzeugen etc.) gefördert. Sie regeln die sicherheitstechnische Beschaffenheit vom Babyschnuller bis hin zur Groß-Druckpresse im Europäischen Binnenmarkt.

Die Gruppe 2.1 engagiert sich dabei im Wesentlichen in der Erfüllung der im ProdSG und Marktüberwachungsgesetz (MüG) geregelten hoheitlichen Aufgabe der BAuA. Sie unterstützt die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer bei ihrer Tätigkeit und informiert über die verschiedenen Aspekte der Sicherheit von Produkten. Die Gruppe wirkt darüber hinaus beratend in der entsprechenden deutschen und der europäischen Rechtssetzung sowie in der nationalen und europäischen Grundlagennormung an der Verbesserung der Produktsicherheit mit.

Zur Weiterentwicklung und Klärung aktueller Herausforderungen im Kontext der Produktsicherheit führt die Gruppe 2.1 außerdem Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch. Die Schwerpunkte liegen u.a. im Themenfeld der Risikobewertung von Produkten und aktuell bei Fragen der Bereitstellung, Auswahl und sicheren Benutzung von partikelfiltrierenden Halbmasken im Infektionsschutz.

Auf der Basis von gesetzlichen Festlegungen werden die Geschäfte des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) und des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS) geführt.

Im von der Gruppe 2.1 betreuten zentralen Produktsicherheitsportal der BAuA finden sowohl die Akteure der Marktüberwachung wie auch die Hersteller - sowie gewerbliche Einkäufer- und nichtgewerbliche Käufer (Verbraucher) wichtige, von der Gruppe ständig aktualisierte amtliche Bekanntmachungen und andere aktuelle Informationen rund um das Thema "Sichere Produkte".

Die Schwerpunkte der Arbeit liegen dabei in

  • der Weiterleitung von Meldungen der deutschen Marktüberwachungsbehörden über gefährliche Produkte an die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten mit Hilfe der etablierten Meldesysteme ("EU Schnellwarnsystem Safety Gate"; "ICSMS") und umgekehrt.
  • der amtlichen Bekanntmachung der deutschen Verkaufsverbote von Produkten ("Untersagungsverfügungen").
  • der amtlichen nationalen Bekanntmachung der Verzeichnisse von Normen, bei deren Anwendung ein Konstrukteur davon ausgehen kann, dass ein danach gestaltetes Produkt die wesentlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit der jeweils gültigen Rechtsverordnung erfüllt ("Vermutungswirkung").
  • der amtlichen nationalen Bekanntmachung der GS-Prüfstellen, die die Konformität eines hergestellten Produkts mit den geltenden wesentlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit der jeweils gültigen Rechtsverordnung prüfen und nach bestandener Prüfung das "GS-Zeichen" vergeben.
  • der Veröffentlichung der missbräuchlichen Verwendung eines GS-Zeichens, wenn bspw. ein Hersteller das GS-Zeichen verwendet oder mit ihm wirbt und die GS-Stelle die Zuerkennung entzogen hat ("GS-Zeichenmissbrauch").
  • der Öffentlichstellung deutscher Produktrückrufe, die dem Produktsicherheitsgesetz und seinen Verordnungen und Durchführungsgesetzen unterliegen
  • der Verlinkung der von der EU-Kommission im EU Schnellwarnsystem Safey Gate gelisteten Produkte, von denen ein ernstes Risiko ausgeht.
  • der Auswertung, Erstellung und Veröffentlichung von "Produktmängelstatistiken", die sowohl die Meldungen der Marktüberwachungsbehörden, als auch die tödlichen Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit technischen Produkten berücksichtigen.

Weitere Informationen

Kontakt

Dr. Tobias Bleyer

Gruppenleiter
Gruppe 2.1 "Grundsatzfragen der Produktsicherheit"

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