Gruppe 1.4 Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn

Seit 1. Januar 2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn. Zur Anpassung des Mindestlohns hat die Bundesregierung eine Mindestlohnkommission eingerichtet. Diese wird bei der Durchführung ihrer Aufgaben von einer bei der BAuA errichteten Geschäftsstelle unterstützt.

Die Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Wissenschaftliche Evaluation der Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität
  • Ansprechpartner für Fragen zum Thema Mindestlohn
  • Information und Beratung der Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen sowie der Unternehmen über den Mindestlohn
  • Fachlicher Austausch mit den Behörden der Zollverwaltung und den fachlich zuständigen Bundesministerien
  • Vorbereitung, Organisation und Protokollierung der Sitzungen der Mindestlohnkommission
  • Verwaltung des Budgets der Mindestlohnkommission

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Kontakt

Dr. Arne Baumann

Gruppenleitung
Gruppe 1.4 "Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn"

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