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Klarstellungen des AGS zur Fachkunde nach Gefahrstoffverordnung und zum Begriff eines Gefahrstoffbeauftragten

Fachkunde-Fortbildungsveranstaltungen alleine nicht ausreichend

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat am 15. November 2016 eine Klarstellung zur Fachkunde nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschlossen.

Im Beschluss des AGS wird u.a. klargestellt, dass alleine durch Fachkunde-Fortbildungsveranstaltungen die "Erlangung der Fachkunde gemäß Gefahrstoffverordnung" nicht bescheinigt werden kann.

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