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Stellungnahme des ABAS zur Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP2, FFP3) im Anwendungsbereich der Biostoffverordnung

Beschluss 1/2021 des ABAS vom 28. Januar 2021

Der ABAS nimmt Stellung zur Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von partikelfiltierenden Halbmasken (FFP2, FFP3) aus Sicht des Arbeitsschutzes im Anwendungsbereich der Biostoffverordnung.

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