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Bewertung und Einstufung von Pilzen

In der nachfolgenden Tabelle sind Begründungen oder auch Mikroorganismendossiers für die Einstufung einzelner Pilze nach Biostoffverordnung zu finden.

Im ABAS beschlossene Einstufungen oder Änderungen von Pilzen werden im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht und die TRBA 460 "Einstufung von Pilzen in Risikogruppen" entsprechend angepasst. Die Einstufungen von Stämmen werden in der Regel nicht in die TRBA aufgenommen.

DatumDokument
Beschluss 12/2022Begründung des ABAS zur Einstufung von Naganishia liquefaciens in Risikogruppe 1 nach Biostoffverordnung (PDF, 108 KB)
Beschluss 11/2022Begründung des ABAS zur Einstufung von Naganishia albidosimilis in Risikogruppe 1 nach Biostoffverordnung (PDF, 105 KB)

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