GS-Zeichenmissbrauch

Das GS-Zeichen hat sich als wirkungsvolles Instrument der Produktsicherheit bewährt. Mit der Prüfung und Vergabe durch die GS-Stellen unterstützt es als Zeichen für "geprüfte Sicherheit" die Ziele des Verbraucherschutzes und auch des Arbeitsschutzes. Es stellt daher einen Mehrwert für Beschäftigte und Verbraucherinnen sowie Verbraucher dar. Auch für Hersteller, Händler und andere Wirtschaftsakteure kann es einen wirtschaftlichen Mehrwert bedeuten.

Leider stellen GS-Stellen immer wieder die missbräuchliche Verwendung ihrer Prüfzeichen fest. Auch Marktüberwachungsbehörden beobachten dies.

Um dem Prüfzeichenmissbrauch zu begegnen, sieht das Produktsicherheitsgesetz vor, bekannt gewordene Fälle zentral zu veröffentlichen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht daher in ihrer Datenbank "GS-Zeichenmissbrauch" ihr durch die GS-Stellen nach § 22 Abs. 3 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zur Verfügung gestellte Informationen zu Fällen des Missbrauchs von GS-Zeichen.

Datenbank

Hinweis:
Ein GS-Zeichenmissbrauch liegt dann vor, wenn ein Hersteller das GS-Zeichen verwendet oder mit ihm wirbt und die GS-Stelle die Zuerkennung nach § 22 Abs. 5 ProdSG entzogen hat. Weiterhin liegt ein GS-Zeichenmissbrauch vor, wenn ein mit dem GS-Zeichen verwechselbares Zeichen (zur Werbung) verwendet wird (§ 24 Abs. 4 ProdSG).

Die GS-Stellen können Ihre Informationen zum GS-Zeichenmissbrauch per E-Mail an rueckrufe@baua.bund.de und per Formular an die BAuA melden.
Formular: Meldung des Missbrauchs von GS-Zeichen (PDF, 2 MB)

Auch die GS-Stellen nehmen entsprechende Veröffentlichungen nach ihren Prüf- und Zertifizierordnungen vor. Sie halten in diesem Zusammenhang weitere Informationen zu unrechtmäßig verwendeten Zertifikaten auf ihren Internetseiten bereit.

Weitere Informationen

Kontakt

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 2.1 "Grundsatzfragen der Produktsicherheit"
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund

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