Projektgruppen im Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA)

Gemäß § 7 der Geschäftsordnung kann sich der Ausschuss zur Erfüllung seiner Aufgaben zeitlich befristete Projektgruppen einrichten. Dies bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. 

Projektgruppe Gefährdungsbeurteilung

In der 1. Sitzung des ASGA am 15. und 16. September 2022 wurde die Projektgruppe (PG) Gefährdungsbeurteilung gegründet. Diese hat die Aufgabe, eine Regel zur Gefährdungsbeurteilung zu erarbeiten, welche die grundlegenden und ausschussübergreifenden Regelungen bündelt. Die Mitglieder der Projektgruppe wurden am 19.04.2023 berufen, die PG hat ihre Arbeit aufgenommen. Zwischenzeitlich wurde bereits eine Projektskizze als Arbeitsgrundlage erstellt und vom ASGA beschlossen. Ziel ist es, Klarheit über die Ziele und den Zweck sowie die angemessene Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, einschließlich der zu entwickelnden Maßnahmen sowie den dabei zu berücksichtigenden grundlegenden Anforderungen (an Organisation der Gefährdungsbeurteilung, Fachkunde, Dokumentation, zu berücksichtigende Aspekte, die sich aus den Verordnungen ergeben, die das ArbSchG konkretisieren) zu schaffen. Um dies zu erreichen, sind die anderen Arbeitsschutzausschüsse sowohl in der Besetzung der PG als auch bei anstehenden Entscheidungen eng eingebunden.

Projektgruppe Psychische Belastungen

Diese Projektgruppe wurde in der 3. ASGA-Sitzung am 27./28.09.2023 eingesetzt. Sie hat die Aufgabe, eine Regel zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit zu erarbeiten. Die Mitglieder der PG wurden berufen und die PG-Leitung benannt. Die PG kann in Kürze ihre Arbeit aufnehmen; eine Projektskizze als Arbeitsgrundlage wurde vom ASGA in derselben Sitzung beschlossen. Ziel ist es, eine Arbeitsschutzregel zu erarbeiten, in der die wesentlichen Gestaltungsanforderungen und -maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit konkretisiert werden, und zwar in den Bereichen (1) Arbeitsaufgabe, (2) Arbeitsorganisation, (3) Arbeitszeit, (4) soziale Beziehungen bei der Arbeit, (5) Arbeitsplatz/-umgebung und (6) Verwendung von Arbeitsmitteln. Um dies zu erreichen, sind die anderen Arbeitsschutzausschüsse sowohl in der Besetzung der PG als auch bei anstehenden Entscheidungen eng eingebunden.