Navigation und Service

Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA)

Das Beratungsgremium des BMAS zum Arbeitsschutzgesetz

Der ASGA ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu allen Fragen des Arbeitsschutzgesetzes. Experten aus allen Bereichen des Arbeitsschutzes arbeiten hier an der Schaffung eines untergesetzlichen Regelwerks zusammen.

Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) hat seine Rechtsgrundlage im § 24a des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

Seine Aufgaben sind insbesondere, soweit hierfür kein anderer Ausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig ist,

  • den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln,
  • Regeln und Erkenntnisse zu ermitteln, wie die in diesem Gesetz gestellten Anforderungen erfüllt werden können,
  • Empfehlungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aufzustellen,
  • das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten und
  • die Arbeit mit den beratenden Arbeitsschutzausschüssen beim BMAS insbesondere nach § 18 Absatz 2 Nummer 5 ArbSchG (Ausschüsse beim BMAS) und die fachlichen Inhalte übergreifend zu koordinieren.

Der Ausschuss arbeitet daher eng mit den anderen Ausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen.

Zusammensetzung

Der ASGA wurde vom BMAS im August 2021 für eine Amtszeit bis 2025 berufen und hat 15 Mitglieder und Stellvertreter vonseiten der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weiterer geeigneter Personen, insbesondere aus der Wissenschaft. Diese bringen Fachwissen und Belange ihrer jeweiligen Gruppierung ein und arbeiten ehrenamtlich (siehe Mitgliederverzeichnis unten).

Bei der konstituierenden Sitzung am 23. September 2021 wurden gewählt

  • zur Vorsitzenden Frau Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl, Bergische Universität Wuppertal,
  • zu ihren Stellvertretern die Herren Markus Hofmann, DGB Bundesvorstand und Jens Dirk Wohlfeil, Arbeitgeberverband Gesamtmetall e.V.

Der ASGA bildet einen Steuerkreis, der aus der Vorsitzenden und ihren Stellvertretern sowie den Vertretungen der anderen Ausschüsse besteht, sowie einen Koordinierungskreis, dem jeweils eine Vertretung der Gruppierungen im ASGA angehört. Weiterhin kann er mit Zustimmung des BMAS zeitlich befristete Projektgruppen gründen (siehe unten).

Arbeitsweise

Der ASGA beschließt im Einvernehmen mit dem BMAS für die Dauer der Berufungsperiode ein Arbeitsprogramm. Der ASGA tagt zweimal im Jahr, um die gemeinsam beschlossenen Themen zu diskutieren, Arbeitsergebnisse festzuhalten und Beschlüsse zu fassen.

Der Koordinierungskreis trifft sich zweimal jährlich mind. sechs Wochen vor den Ausschuss-Sitzungen, um diese vorzubereiten. Er koordiniert die Arbeit des Ausschusses und unterstützt in Planungs- und Querschnittsaufgaben.

Der Steuerkreis hat die Aufgabe, die fachliche Zusammenarbeit der Ausschüsse beim BMAS zu organisieren und zu koordinieren. Er tagt ebenfalls zweimal im Jahr in Verbindung mit dem Koordinierungskreis des Ausschusses.

Die BAuA führt die Geschäfte des Ausschusses und des Koordinierungskreises.

Aktuelles

Im Frühjahr 2022 fand ein virtuelles Treffen des ASGA-Steuerkreises sowie des ASGA-Koordinierungskreises statt. Dort wurde jeweils u.a. über das geplante Arbeitsprogramm beraten und die 1. ASGA-Sitzung im Herbst vorbereitet.

Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) traf sich am 15.und 16. September 2022 zu seiner 1. Sitzung in Berlin. Hierbei wurde u.a. das Arbeitsprogramm für die aktuelle Berufungsperiode sowie die Gründung von Projektgruppen beschlossen; die erste Projektgruppe besteht und nimmt in Kürze ihre Arbeit zum Thema Gefährdungsbeurteilung auf (siehe unten).

Arbeitsprogramm

In der 1. Sitzung des ASGA am 15. und 16. September 2022 wurde das folgende Arbeitsprogramm beschlossen:

  • Gefährdungsbeurteilung

  • Psychische Belastungen
  • Effiziente und zeitgemäße Unterweisungen

  • Ortsflexible Bildschirmarbeit außerhalb von Arbeitsstätten

  • Auswirkungen des Klimawandels auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Die nächsten Sitzungen finden wie folgt statt:

  • 2. März 2023 Koordinierungskreis-Sitzung, Steuerkreis-Sitzung (online)
  • 19. April 2023 ASGA-Sitzung (Präsenz)      

Kontakt

ASGA - Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Nöldnerstraße 40-42 10317 Berlin

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK