Navigation und Service

Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)

Das Beratungsgremium des BMAS zur Betriebssicherheitsverordnung, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung sowie zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

Zur Beratung in Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, bei lärm- und vibrationsbezogenen Gefährdungen, bei künstlicher optischer Strahlung sowie bei elektromagnetischen Feldern wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) gebildet, der sich aus fachkundigen Vertretern der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Länderbehörden, der Gewerkschaften, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der zugelassenen Überwachungsstellen und der Wissenschaft zusammensetzt.

Gemäß § 21 der Betriebssicherheitsverordnung führt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Geschäfte des Ausschusses.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen aus dem Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)

An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Ergebnisse aus dem ABS sowie zu Bekanntmachungen, die den Aufgabenbereich des ABS betreffen.

Mehr erfahren : Aktuelle Informationen aus dem Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) …

Über den ABS

Struktur und Arbeitsweise des ABS

Mehr erfahren : Über den ABS …

Kontakt

ABS-Geschäftsführung

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Postfach 10 02 43 01072 Dresden
Telefon: 0351 5639-5427/ -5431 Fax: 0351 5639-5252

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK