Machbarkeitsstudie für BIM-basierte Planungshilfen für Arbeitsstätten

  • Projektnummer: F 2471
  • Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) / GWT-TUD GmbH
  • Status: Abgeschlossenes Projekt

Projektbeschreibung:

Beim Planen, Bauen und Ausstatten von Arbeitsstätten sind für die Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen insbesondere die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen. In der Praxis treten dabei teilweise Fehler und Missverständnisse auf. Building Information Modeling (BIM) ist eine übergreifende Planungsmethode, die in der Bauwirtschaft eingesetzt wird. Mit BIM können Daten aus verschiedenen Fachbereichen, z. B. von verschiedenen Planungsbeteiligten, in einem Datenmodell verbunden werden. Damit bietet BIM nicht nur bedeutende Möglichkeiten für das Zusammenführen fachspezifischer Aspekte in Bauplanungsprozessen sondern insbesondere auch für das Einbinden von Arbeitsschutzaspekten. Dies wurde in der Machbarkeitsstudie mit Analysen, Befragungen und beispielhaften Umsetzungen untersucht.

Für BIM-basierte Planungshilfen werden drei prinzipiell umsetzbare Ansätze beschrieben:

  1. Information der Beteiligten vor der Planung (Informationsplattform)
  2. Assistenzsysteme für die direkte Unterstützung während der Planung und
  3. Kontrolle, bzw. Prüfung nach der Planung oder Planungsschritten.

Die Grundlage aller Planungshilfen ist eine Analyse, Interpretation und digitale Abbildung des Arbeitsstättenrechts. Dessen Inhalte müssen für Softwareanwendungen als numerisch verarbeitbare Daten zur Verfügung stehen. Die Qualität und Validität dieser Daten muss gewährleistet werden. Mit der bauteilorientierten Darstellung besitzt BIM ein Konzept für eine anwendungsnahe, strukturierte Aufbereitung des Arbeitsstättenrechts. Neben Mindestanforderungen sollten Planungshilfen auch darüberhinausgehende Gestaltungsempfehlungen transportieren. Die Umsetzbarkeit einer bauteilbezogenen Aufbereitung des Arbeitsstättenrechts und mögliche Umsetzungen in Planungshilfen wurde für die Objektkategorie „Tür“ aufgezeigt. Aktuell bietet die Einführung von BIM in die Praxis Möglichkeiten zum Abstimmen und Mitgestalten von Anknüpfungspunkten für den Arbeitsschutz, z. B. von Datenbankstrukturen und zusätzlichen Attributen innerhalb der Klassifizierungen von Bauteilen, die bei BIM-Anwendungen genutzt werden.

Die Machbarkeitsstudie zeigt, dass auf Basis von BIM Anforderungen des Arbeitsschutzes, z. B. des Arbeitsstättenrechts, aufbereitet, verbreitet und in Planungsprozesse integriert werden können. Dies muss mit darauf aufbauenden Projekten weiter untersucht und mit Umsetzungsbeispielen konkretisiert werden.

Publikationen

Machbarkeitsstudie für BIM-basierte Planungshilfen für Arbeitsstätten

Erscheinungsjahr: 2021

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BIM-basierte Planungshilfen zur Umsetzung des Arbeitsstättenrechts

Erscheinungsjahr: 2021

Suchergebnis_Format baua: Bericht kompakt

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Kontakt

Fachgruppe 2.6 "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit"

Service-Telefon: 0231 9071-2071
Fax: 0231 9071-2070