Workshop: Biosicherheit in der Schutzstufe 3 "Fachkundige Person" am 14. November 2018 in Hamburg

Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ab der Schutzstufe 3 (Biosafety Level 3, BSL3) können mit hohen Gefährdungen verknüpft sein. Daher fordert die Biostoffverordnung (BioStoffV) hier zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen für Tätigkeiten in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung und in der Biotechnologie.

Vorgaben zur notwendigen Qualifikation von Beschäftigten sowie von fachkundigen Personen, die durch den Arbeitgeber benannt werden, enthält die TRBA 200 "Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung". Hier werden im Anhang 1 Inhalte und Themenschwerpunkte für den Erwerb der Fachkunde beispielhaft aufgeführt.

In Abhängigkeit von den jeweiligen Tätigkeitsbereichen bzw. der Höhe der Gefährdung kann somit zur Erlangung der benötigten Kompetenz im Arbeitsschutz die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen erforderlich sein.

In der BSL3 Workshop-Reihe "Fachkundige Person" werden verschiedene Themen der Weiterbildung vorgestellt, Möglichkeiten der Sicherung einer hohen Arbeitsschutzkompetenz diskutiert und Erfahrungen zu geeigneten Weiterbildungsangeboten ausgetauscht.

Bei dem Workshop am 14. November 2018, am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) Hamburg lagen die thematischen Schwerpunkte auf den Themen "S3-Insektarium" und "Bewertung von Tätigkeiten mit Biostoffen mit Dual-Use Potential (DURC)".

Nachfolgend finden Sie die Vorträge des Workshops.

Programm (PDF, 1.017 KB)

Genehmigungsverfahren eines S3-Insektariums am BNITM (PDF, 1 MB)
Irene Meybohm-Röder, Behörde für Umwelt und Energie Hamburg

Das S3-Insektariums am BNITM (PDF, 442 KB)
Esther Schnettler, BNITM Hamburg

Keynote: Insektarien und Infektionsexperimente (PDF, 600 KB)
Alain Kohl, MRC-University of Glasgow

Keynote: DURC am Friedrich Loeffler Institut (PDF, 3 MB)
Jens Teifke und Sven Reiche, Friedrich Loeffler Institut Insel Riems

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