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Produktsicherheit

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und den auf Grundlage von § 8 ProdSG erlassenen Produktsicherheitsverordnungen (ProdSV) sowie Durchführungsgesetzen werden insgesamt 11 europäische Binnenmarktrichtlinien sowie die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG in deutsches Recht umgesetzt. Dabei finden sich im ProdSG selber solche Regelungen wieder, die in allen Richtlinien gleichermaßen enthalten sind, wie allgemeine Begriffsbestimmungen (Abschnitt 1), Regelungen zu den notifizierten Stellen (Abschnitte 3 und 4) und zur Marktüberwachung (Abschnitt 6).

Das Produktsicherheitsgesetz wird für einzelne Produktsektoren durch die Verordnungen zum ProdSG und Durchführungsgesetze konkretisiert.

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