EU-Recht
Im Zusammenhang mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit wurden auf der Grundlage von Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zahlreiche Gemeinschaftsmaßnahmen verabschiedet.
EU-Richtlinien
Europäische Richtlinien sind rechtsverbindlich und müssen von allen Mitgliedstaaten innerhalb einer festgelegten Frist in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden. In europäischen Richtlinien sind Mindestanforderungen und Grundprinzipien, z. B. zur Prävention und zur Gefährdungsbeurteilung, und die Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festgehalten.
Grundlage für die europäischen Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz ist die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG und weitere Richtlinien zu konkreten Aspekten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.
EU-Leitlinien
EU-Leitlinien sind nicht verbindliche Dokumente. Mit EU-Leitlinien soll die Umsetzung der europäischen Richtlinien sowie der von den europäischen Normungsgremien festgelegten europäischen Normen erleichtert werden.
EU-Verordnungen
EU-Verordnungen sind Rechtsakte der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten.
EU-Normen
Eine "harmonisierte Norm" ist eine von einem der europäischen Normungsgremien - das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) - auf Antrag der Europäischen Kommission angenommene Norm.