Biomonitoring

Die Informationsveranstaltung "Biomonitoring" fand am 19.02.2000 im Fachbereich Arbeitsmedizin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Berlin statt, fast zeitgleich mit der Veröffentlichung der TRGS 710 "Biomonitoring" im Bundesarbeitsblatt. In 3 Vorträgen wurde aktuell über Voraussetzung, Anwendung, Durchführung und Beurteilung des Biomonitorings informiert. Danach erfolgte eine Podiumsdiskussion zu den Vor- bzw. Nachteilen des Biomonitorings, dem Nutzen für eine verbesserte Prävention und Gefährdungsbeurteilung und der praktischen Umsetzung aus der Sicht der Landesgewerbeärzte, der Gewerkschaften, der Betriebsärzte, der Berufsgenossenschaften und der Industrie. Ziel des Biomonitorings ist es, die Belastung und die Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten zu einem Zeitpunkt zu erfassen, wo klinische Befunde noch nicht in Erscheinung treten. So ist es möglich, rechtzeitig Maßnahmen zur Reduktion der Belastungen und Gefährdungen zu veranlassen, bevor klinisch bedeutsame Schäden eingetreten sind. Das Biomonitoring, das in Großbetrieben schon verbreitet durchgeführt wird, muss auch den Beschäftigten in Klein- und Mittelbetrieben häufiger als bisher zugute kommen. Insgesamt ist das Biomonitoring als eine wesentliche, in bestimmten Situationen (z. B. wesentliche Hautresorption eines Gefahrstoffes, besondere dispositionelle Gegebenheiten usw.) unverzichtbare Ergänzung des Luftmonitorings zu nutzen.

Bibliografische Angaben

Titel:  Biomonitoring. Informationsveranstaltung vom 19. Februar 2000 in Berlin

1. Auflage.  Bremerhaven:  Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH, 2001. 
(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Tagungsbericht , Tb 118)

ISBN: 3-89701-697-4, Seiten: 88, Papier

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