Hilfestellung zur Einstufung und Kenn­zeichnung von Titandioxid

Die Einstufung von bestimmten Formen von Titandioxid (TiO2) wurde am 18.02.2020 als vermutlich krebserzeugend beim Einatmen veröffentlicht. Es wurde die Gefahrenkategorie Carc. 2 mit dem Gefahrenhinweis H351 (Einatmen) "Kann vermutlich Krebs erzeugen (Einatmen)" in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/217 der Kommission (14. Anpassung an den technischen Fortschritt, ATP) zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) vergeben. Zusätzlich wurden Festlegungen für die Einstufung von Gemischen und Regelungen zur Kennzeichnung bestimmter titandioxidhaltiger Gemische mit EU spezifischen EUH-Sätzen getroffen. Die Regelungen gelten nach Ablauf einer achtzehnmonatigen Übergangsfrist ab dem 01.10.2021. Lieferanten können sie allerdings bereits jetzt auf freiwilliger Basis anwenden.

Bibliografische Angaben

Titel:  Hilfestellung zur Einstufung und Kenn­zeichnung von Titandioxid. 

Verfasst von:  S. Darschnik, C. Haas, N. Heuer, R. John

2. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2021. 
(Helpdesk kompakt: CLP)
Seiten: 5, PDF-Datei, DOI: 10.21934/helpdeskkompakt:CLP20200724

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