Wichtige Pflichten als Hersteller

Sie haben Ihren Sitz innerhalb der Gemeinschaft und stellen einen Stoff her? Dann sind Sie Hersteller im Sinne des Artikels 3 Nr. 9 REACH-Verordnung.

Bibliografische Angaben

Titel:  Wichtige Pflichten als Hersteller. 

Verfasst von:  C. Haas, D. Rühl

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2021. 
(Helpdesk kompakt: REACH)
Seiten: 2, PDF-Datei, DOI: 10.21934/helpdeskkompakt:REACH20210813

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