Wichtige Pflichten als Händler

Sie lagern einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch und bringen diesen in Verkehr ohne ihn selbst zu verwenden? In diesem Fall gelten Sie gemäß REACH als Händler. Einzelhändler und "Rebrander" (die umbenennen, aber z. B. nicht selbst um- oder abfüllen) haben dieselben Pflichten wie
Händler.

Als Händler sind Sie verpflichtet alle relevanten Informationen von einem Akteur der Lieferkette an andere weiterzuleiten. Damit haben Sie, was den Informationsfluss innerhalb der Lieferkette betrifft, eine Schlüsselposition.

Bibliografische Angaben

Titel:  Wichtige Pflichten als Händler. 

Verfasst von:  R. Weiß, D. Rühl

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2021. 
(Helpdesk kompakt: REACH)
Seiten: 1, PDF-Datei, DOI: 10.21934/helpdeskkompakt:REACH20210810

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