Pflichten zu Blei und dessen Verbindungen in Erzeugnissen

Komplexe Produkte, wie z. B. Elektronikgeräte, setzen sich aus mehreren Erzeugnissen im Sinne der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zusammen. Dabei können einzelne Erzeugnisse Blei oder Bleiverbindungen enthalten. Die REACH-Pflichten für bleihaltige Erzeugnisse sind in dieser Hilfestellung zusammengefasst. Darüber hinaus wird auf die Frage eingegangen, inwieweit sich andere rechtliche Regelungen und die REACH-Verordnung beeinflussen.

Bibliografische Angaben

Titel:  Pflichten zu Blei und dessen Verbindungen in Erzeugnissen. 

Verfasst von:  H. Bülter, A. Gadermann, C. Haas

2. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2021. 
(Helpdesk kompakt: REACH)
Seiten: 5, PDF-Datei, DOI: 10.21934/helpdeskkompakt:REACH20210303

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