Überlegungen zum Stoffbegriff im europäischen Stoffrecht

Eine eindeutige Stoffdefinition ist die Voraussetzung um über angemessene Regulationsoptionen für einen Stoff zu entscheiden. In der REACH-, CLP- und Biozid-Verordnung wird ein Stoff über seine Herstellung definiert, d. h. als Realstoff. Es hat sich aber gezeigt, dass der Realstoffbegriff alleine nicht ausreicht, um Stoffe umfassend zu regulieren. In diesem Helpdesk Fokus wird der Stoffbegriff daher um den Idealstoff erweitert und die Verwendung in verschiedenen Rechtsbereichen näher untersucht.

Bibliografische Angaben

Titel:  Überlegungen zum Stoffbegriff im europäischen Stoffrecht. 

Verfasst von:  C. Haas, M. Sander

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2021. 
(Helpdesk Fokus: REACH)
Seiten: 8, PDF-Datei, DOI: 10.21934/helpdeskfokus:reach20210210

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