Evaluation von SARS-CoV-2 Arbeits- und Infektions­schutzmaßnahmen: Befragung von Arbeitsschutz­expertinnen und -experten

Die Corona-Pandemie stellt Betriebe seit nun mehr als einem Jahr vor große Herausforderungen. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs und um Infektionsrisiken durch SARS-CoV-2 zu verringern, mussten die Betriebe umfangreiche Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen treffen.

Im April 2020 hat das BMAS gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Unfallversicherung den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht und damit einen bundeseinheitlichen Standard für den betrieblichen Arbeitsschutz in Kraft gesetzt. Dieser Standard wurde im August 2020 von Arbeitsschutzausschüssen beim BMAS unter Koordination der BAuA durch die Arbeitsschutzregel untersetzt. Dadurch wurden technische, organisatorische und personelle Maßnahmen abgestimmt, die das Prinzip AHA+L (Abstand, Handygiene, Alltagsmasken und Lüften) für den Arbeitsschutz spezifizieren. Darüber hinaus gelten in den einzelnen Bundesländern Länderverordnungen mit variierenden Vorgaben und parallel wurden von verschiedensten Institutionen als Hilfestellung Regelungen, Handlungshilfen und Informationsmaterial veröffentlicht.

Der Bericht liefert Erkenntnisse, wie verständlich, praxistauglich und wirksam diese Regelungen und Handlungsempfehlungen für die Betriebe im Zeitraum vom Beginn der Pandemie bis zum Ende der Erhebung im November 2020 waren und welche Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Ziel war die Identifikation einer guten Praxis, um Handlungsempfehlungen abzuleiten sowie etwaige Verbesserungsmöglichkeiten an der Regulation herauszuarbeiten.

Die Projektergebnisse entstanden auf Basis einer großen, nicht-repräsentativen Online-Befragung (n=724) und Telefoninterviews (n=43) mit Arbeitsschutzexpertinnen und -experten. Vertiefend wurden die Ergebnisse in vier Fokusgruppen diskutiert. So können sowohl allgemeine Aussagen über den Arbeitsschutz in deutschen Unternehmen gemacht als auch einige branchenspezifische Auswertungen vorgenommen werden.

Die Erkenntnisse zeigen, dass die Betriebe eine Vielzahl der Maßnahmen aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel umgesetzt und dabei größere Bündel verschiedener Maßnahmen ergriffen haben. In bestimmten Maßnahmenbereichen, wie der Adressierung psychischer Belastungen, besteht jedoch Nachholbedarf. Zusammenhänge mit dem Kenntnisstand der mit der Ableitung und Umsetzung der Maßnahmen betrauten Personen ergeben ebenso wichtige Ansatzpunkte zur Beförderung der Maßnahmenumsetzung, wie z. B. die Beteiligung von Führungskräften und Beschäftigten. Es wird ebenfalls deutlich, welche förderlichen und hemmenden Faktoren im Umgang mit der Corona-Pandemie bestehen und welche konkreten Beispiele guter Praxis als Handlungsempfehlung umgesetzt werden können.

Bibliografische Angaben

Titel:  Evaluation von SARS-CoV-2 Arbeits- und Infektions­schutzmaßnahmen: Befragung von Arbeitsschutz­expertinnen und -experten. 

Verfasst von:  C. Eickholt, R. Trimpop, A. Winkelmann, M. Templer, W. Hamacher, L. Schmitz

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2021.  Seiten: 213, Projektnummer: F 2513, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:bericht20210722

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