Blendung durch optische Strahlungsquellen

In der EU-Richtlinie 2006/25/EG "Künstliche optische Strahlung" sind Festlegungen enthalten, wonach der Unternehmer die Expositionen zu ermitteln hat. Außerdem hat er bei der Risikobewertung indirekte Effekte, wie vorübergehende Blendung, zu berücksichtigen.

Um zu zuverlässigen quantitativen Angaben bezüglich des Einflusses von Blendung, Blitzlichtblindheit und Nachbildern zu kommen, war es das Ziel dieses Forschungsvorhabens, die verschiedenen Parameter hinsichtlich der Minderung der relevanten Sehfunktionen zu bestimmen. Deshalb wurden Laser mit niedriger Leistung und Hochleistungs-LEDs (HB-LEDs) in verschiedenen speziell entwickelten Testanordnungen eingesetzt. Insgesamt wurden damit 191 Versuchspersonen 1 736 Blendversuchen unterzogen.

Es wurden Nachbilddauern bis 300 Sekunden ermittelt, wenn das Auge im Fleck schärfsten Sehens (Fovea) mit einem Laserstrahl von weniger als 30 µW während 10 Sekunden bestrahlt wurde.

Für 4 verschiedene HB-LEDs mit den Wellenlängen 455 nm, 530 nm, 590 nm und 625 nm wurden im Leistungsbereich zwischen 0,05 mW und 0,5 mW bei Bestrahlungsdauern zwischen 0,5 s und 5 s die RGB-Werte des farbigen, zeitlichen Nachbildverlaufes bestimmt.

Das Farbkontrastsehvermögen nach einer Blendung durch HB-LEDs wurde mittels speziell entwickelter Farbsehtafeln ermittelt. Dabei zeigte sich, dass Blendung die Zeitdauer zur Identifikation um etwa 16 s erhöht und dass der Einfluss besonders bei niedrigen Farbkontrastwerten noch deutlich größer ist.

Untersuchungen mit sogenannten pseudoisochromatischen Farbtafeln (Ishihara-Tafeln) haben ergeben, dass sich je nach verwendeter Farbtafel und Wellenlänge der LED Farbsehstördauern zwischen 27 s und 186 s ergeben können.

Solche lang dauernden Sehstörungen können von besonderer Bedeutung sein, und zwar insbesondere wenn sicherheitsrelevante kritische Tätigkeiten ausgeführt werden müssen, wie beim Arbeiten an einer Maschine oder in der Höhe, unter Hochspannung oder beim Führen eines Fahrzeuges oder Flugzeugs.

Aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden Arbeit wird vorgeschlagen, Lichtquellen in die Blendgruppen B0, B1, und B2 einzuteilen, wobei dies von der Dauer der Sehstörung abhängig gemacht werden soll. B0 entspräche keiner Sehbeeinträchtigung bzw. bis maximal 2 s Dauer, B1 einer Dauer bis 10 s und B2 über 10 s.

Bibliografische Angaben

Titel:  Blendung durch optische Strahlungsquellen . 

Verfasst von:  H.-D. Reidenbach, K. Dollinger, G. Ott, M. Janßen, M. Brose

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2008. 
ISBN: 978-3-88261-093-2, Seiten: 407, Projektnummer: F 2185, Papier, PDF-Datei

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