Ausnahme­zulassung für "Biobor JF" zur anti­mikrobiellen Behandlung von Kraftstoff­systemen in Luftfahrtzeugen durch den berufs­mäßigen Verwender

  • Datum 6. Oktober 2022

Die Bundesstelle für Chemikalien hat als zuständige Behörde eine weitere Allgemeinverfügung zur Ausnahmezulassung für das Biozidprodukt "Biobor JF" zur antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoffsystemen in Luftfahrtzeugen durch den berufsmäßigen Verwender gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erlassen.

Das Biozidprodukt "Biobor JF" wird benötigt, um die mikrobielle Kontamination von Kraftstoffsystemen in Luftfahrzeugen zu vermeiden beziehungsweise zu beseitigen und so einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten. Für diese Anwendung steht derzeit kein alternatives Mittel zur Verfügung.

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Allgemeinverfügung zur Zulassung des Biozidprodukts "Biobor JF" zur antimikrobiellen Behandlung von Kraftstoffsystemen in Luftfahrzeugen durch den berufsmäßigen Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit

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