14. Gefahrstoff­schutzpreis - Bewerbungs­frist bis zum 30. April 2022 verlängert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den 14. Deutschen Gefahrstoff­schutzpreis in Höhe von 10.000 Euro ausgeschrieben. Nach dem Startschuss im vergangenem Oktober ist die Bewerbungs­frist nun bis zum 30. April 2022 verlängert worden.

  • Datum 21. März 2022

Unter dem Motto "STOP dem Krebs am Arbeitsplatz" stehen dieses Mal krebserzeugende Stäube, einschließlich Fasern, und Rauche im Fokus. Gesucht werden insbesondere vorbildliche praktische Problemlösungen und Initiativen, die Beschäftigte vor krebserzeugenden Stäuben und Rauchen schützen. Teilnehmen können Einzelpersonen, Personengruppen, Firmen und Organisatoren.

Nennungen für den Preis können bis Ende April 2022 formlos an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund erfolgen. Die Unterlagen sollten eine Charakterisierung des Teilnehmers, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten beziehungsweise zu erwartenden Verbesserung sowie eine etwa einseitige Kurzfassung dieser Angaben enthalten.

Die Preisverleihung wird im Herbst 2022 stattfinden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen bei Judith kleine Balderhaar telefonisch unter 0231 9071-2594 oder per E-Mail an gefahrstoffschutzpreis@baua.bund.de.

Beispiele guter Praxis aus den vergangenen Wettbewerben sowie weitere Informationen gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.gefahrstoffschutzpreis.de.

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